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Allgemeine Bedingungen für Betonbohr- und Sägearbeiten,

für Werkverträge, bei denen die Geltung der VOB/B vereinbart ist

 

1. Anerkennung:

Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen an. Abweichungen dafür bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

 

2. Mündliche Absprachen:

Mündliche Absprachen mit unseren Mitarbeitern sind unverbindlich und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsführung.

 

 

3. Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte:

Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen.
Ebenso hat der Auftraggeber die statischen Begebenheiten vorab zu prüfen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Die Vorschrift des 8 4 Nr. 3 VOB/B bleibt unberührt.

 

 

4. Gestellung von Wasser und Strom:

Vom Auftraggeber sind Wasser und elektrische Energie in maximal 50 m Entfernung von der Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag erforderliche technische Daten zu gewährleisten.

 

 

5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen:

Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der Einsatzbereiche oder schriftlicher Angebote. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu erstellen. Unsere Rechnungen werden innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet.
Der Auftragnehmer kann den Vertrag unter den Vorraussetzungen des $ 9 VOB/B kündigen. Ab Verzugseintritt ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % per Monat zu berechnen.

 

 

6.a Gewährleistung:

Für die Gewährleistung des Auftragnehmers gilt & 13 VOB/B. Diese ist nur möglich, wenn die VOB als Ganzes und ohne ins Gewicht fallende Änderungen vereinbart ist.

6.b Haftung:

Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten unseres Personals oder auf unsere Geräte zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt ausdrücklich auch für jegliche Haftung für Wasserschäden, auch für den Fall, dass das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird (z.B. Wasserverunreinigungen an Fassaden, in schwimmendem Estrich, auf Teppichböden, an Wänden und sonstigen Bauteilen im Umfeld der Arbeiten).

 

 

7. Lohn und Materialgleitklausel:

 

Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung:

Für die Dauer von drei Monaten ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise als verbindlich. Danach sind wir berechtigt, bei Erhöhung des Bau- Lohntarifvertrages je % Tarifänderung die Angebotspreise um 0,5 % anzupassen. Bei Änderungen der Materialkosten um mehr als 5 % sind wir berechtigt, die Erhöhung dem Auftraggeber weiterzuberechnen.

 

 

8. Gerichtsstand:

Als der Gerichtsstand wird vereinbart – soweit nach & 38 ZPO zulässig – das Gericht der Niederlassung des Auftragnehmers.
Das gilt auch für Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen. Alle Inlands- und Auslandsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,

 

 

 

Geschäftsführer:

Dipl.-Ing. (FH) Boris Altmann

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Braunschweig
Registernummer: HRB 1790

Steuernummer:
13/203/11307